Auftragsverarbeitungsvertrag

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag („Vertrag“) wird zwischen dem Kunden (nachfolgend „Verantwortlicher“) und advox GmbH, Anzengrubergasse 24/22, 1050 Wien, Österreich, FN 646527 a (nachfolgend „Auftragsverarbeiter“ oder „advox“) geschlossen und ergänzt die Nutzungsbedingungen von advox.

Er regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen im Zusammenhang mit den über die advox Plattform erbrachten Dienstleistungen, in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“).

1. Gegenstand und Laufzeit

Dieser Vertrag gilt für alle personenbezogenen Daten, die advox im Rahmen der Bereitstellung des Zugangs zu und der Funktionalität der advox Plattform verarbeitet. Er bleibt in Kraft, solange der Auftragsverarbeiter im Rahmen des primären Dienstleistungsvertrags Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet Daten zum Zweck der Bereitstellung von SaaS-basiertem Asset-Management, Kampagnenkoordination und Streaming-Infrastruktur für den Verantwortlichen. Die Verarbeitung kann das Erheben, Hosten, Anzeigen, Übermitteln und Löschen von Daten umfassen, soweit dies zur Erbringung dieser Dienste erforderlich ist.

3. Kategorien von Daten und betroffenen Personen

Die Verarbeitung kann personenbezogene Daten betreffen, die sich auf folgende Personen beziehen: vom Verantwortlichen autorisierte Nutzer (z. B. Mitarbeiter oder Mitarbeiter); Dritte, deren Daten in hochgeladenen Kampagneninhalten erscheinen können. Zu den Datenkategorien können gehören: Namen, E-Mail-Adressen, Datei-Identifikatoren, Metadaten und alle anderen personenbezogenen Daten, die der Verantwortliche über die Plattform hochlädt oder einreicht.

Der Verantwortliche bleibt dafür verantwortlich sicherzustellen, dass keine besonderen Kategorien von Daten (Art. 9 DSGVO) hochgeladen werden, sofern keine geeigneten Schutzmaßnahmen vorhanden sind.

4. Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich:
a) Daten nur auf dokumentierte Anweisung des Verantwortlichen zu verarbeiten, sofern er nicht gesetzlich zur anderweitigen Handlung verpflichtet ist;
b) sicherzustellen, dass zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugtes Personal angemessenen Vertraulichkeitspflichten unterliegt;
c) geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten gegen unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung sowie gegen zufälligen Verlust, Vernichtung oder Beschädigung zu ergreifen;
d) den Verantwortlichen, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, bei der Erfüllung von Pflichten gemäß den Artikeln 32 bis 36 der DSGVO zu unterstützen (z. B. Meldung von Datenpannen, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Zusammenarbeit mit Behörden);
e) sicherzustellen, dass jeder Unterauftragsverarbeiter durch vertragliche Bedingungen gebunden ist, die nicht weniger schützend sind als die hier festgelegten.

5. Unterauftragsverarbeitung

Der Verantwortliche stimmt zu, dass der Auftragsverarbeiter zur Erbringung der Dienste erforderlichenfalls Drittanbieter als Unterauftragsverarbeiter einsetzen darf. Eine aktuelle Liste dieser Unterauftragsverarbeiter ist auf Anfrage erhältlich.

Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen bezüglich der Hinzufügung oder des Austauschs von Unterauftragsverarbeitern informieren. Der Verantwortliche kann begründete Einwände nur dann erheben, wenn Datenschutzbedenken bestehen.

6. Internationale Datentransfers

Der Auftragsverarbeiter darf personenbezogene Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums nur dann übermitteln, wenn gemäß Kapitel V der DSGVO geeignete Schutzmaßnahmen vorhanden sind, einschließlich Standardvertragsklauseln oder Angemessenheitsbeschlüssen, soweit anwendbar.

7. Rückgabe oder Löschung von Daten

Nach Beendigung des Dienstverhältnisses wird der Auftragsverarbeiter auf schriftliche Anfrage des Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten löschen oder zurückgeben. Dies unterliegt etwaigen gesetzlichen Pflichten zur Aufbewahrung bestimmter Daten über die Laufzeit des Vertrags hinaus.

8. Sonstiges

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Vertrag und den allgemeinen Nutzungsbedingungen des Auftragsverarbeiters haben die Bestimmungen dieses Vertrags in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten Vorrang.